AtG — InhaltsübersichtGesetzAnlage 3 AtG(zu § 7 Absatz 1a) Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1aGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren · Siebter Abschnitt (XXXX) Anlage 1 und 2Anlage 4 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). (XXXX) Anlage 1 und 2